Satzung§ 1 Name, SitzDer Verein führt den Namen: Blauweisser - Partywaggon Der Sitz des Vereines ist in Gelsenkirchen- Bismarck § 2 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §3 VereinszweckDer Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung des FC Schalke 04 § 4 MitgliedschaftMitglied kann grundsätzlich jede Person werden Ausgenommen sind Fans die beim Dachverband als gewalttätig (Kategorie C) bekannt sind, Stadionverbot haben, der Hooliganszene angehören oder rassistische Zwecke verfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen wird im Einzelfall befunden. Zur Aufnahme eines minderjährigen Mitgliedes ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand .Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsende beendet werden. Hierzu ist Eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ist ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt. § 5 KündigungEine Kündigung durch den Verein kann ausgesprochen werden:
§ 6 Vorstand
§ 7 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
§ 8 Beitrag und Haftung der MitgliederDie Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und den Jahres / Monatsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrages beträgt derzeit im Monat 10 Euro für Erwachsene und 1 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 17. Lebensjahr. Jedes Mitglied hat den Beitrag pünktlich zum 1. eines Monats, spätestens jedoch zum 15. zu zahlen. Beitragszahlungen die länger als zwei Monate in Verzug sind ziehen eine Auflösung der Mitgliedschaft nach sich. § 9 MitgliederversammlungDie ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Januar statt. Die Mitgliederversammlung wird durch Einladung der Mitglieder einberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin der Versammlung erfolgen. In der Ladung sind Ort und Tagesordnungspunkte anzugeben. Anträge zur ordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens 14 Tage vor Versammlungstermin einzureichen. Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, wenn dies die Vereinsinteressen erfordern, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Die Bestimmungen über die Ladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung gelten entsprechend. Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Dies gilt nicht für einen Beschluss über die Auflösung des Vereins, die Zweckänderung und die Entlastung des Vorstandes; hier ist jeweils Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. § 10 Kassenbuch/KassenbuchführungEin Kassenbuch soll eingerichtet werden. Zugriff haben auf dieses Kassenbuch nur der Kassierer , der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam. § 11 FormvorschriftAlle Beschlüsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Die Schriftstücke werden beim Protokollführer hinterlegt. Die Mitglieder erhalten auf ihr Verlangen die entsprechenden Ausfertigungen. § 12 SatzungsänderungenÜber Satzungsänderungen entscheiden immer eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung. § 13 ProbezeitJeder Antragsteller der dem Verein beitreten möchte, wird eine Probezeit über 3 Monate auferlegt. Sollte er in dieser Zeit auffällig werden und gegen die Vereinssatzung verstoßen, wird er direkt aus dem Verein ausgeschlossen. Auch werden ihm hierbei schon geleisteten Beitragszahlungen nach § 5 Absatz 6 nicht zurück erstattet. § 14 Kassenprüfer/innen
§ 15 AuflösungDie Auflösung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sollten nach Auflösung des Vereins noch Geldbeträge vorhanden sein, werden diese an die zuletzt bestehenden Mitgliedern aufgeteilt. Dieses richtet sich nach Zugehörigkeit im Verein. § 16 Inkrafttreten der SatzungVorstehende Satzung tritt mit Unterzeichnung der Vorstands - Mitglieder am 24.01.2009 in Kraft. |

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